Veranstaltung: | Digitale Programm-LDK MV Juni 2021 |
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Tagesordnungspunkt: | WP10. Wir sorgen für unsere Gesundheit! |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | LDK |
Beschlossen am: | 06.06.2021 |
Eingereicht: | 09.06.2021, 21:44 |
Antragshistorie: | Version 1 |
WP10.7. Altern und Pflege würdig gestalten.
Text
Das Altern ist vielfältig geworden. Eine würdevolle Pflege begleitet und
unterstützt. Menschen mit einer Demenz, mit unterschiedlichen kulturellen und
religiösen Hintergründen, mit verschiedenen sexuellen Identitäten - all diese
Konstellationen und Bedürfnisse müssen auch im Alter berücksichtigt werden. Alte
Menschen sollen selbst entscheiden können, wie und mit wem sie leben und wie und
von wem sie gepflegt werden. Ambulante Pflegeangebote, zukunftsweisende
Wohnformen und solidarische Nachbarschaften entsprechen einer zeitgemäßen
Pflege. Ein würdiges Lebensende zu ermöglichen, ist zentraler Bestandteil guter
Pflege.
Durch den demographischen Wandel werden zukünftig noch mehr alte und sehr alte
Menschen in Mecklenburg-Vorpommern leben und die Zahl der Pflegebedürftigen wird
bis 2030 um über 50 % steigen. Gleichzeitig gibt es immer weniger junge Leute
und eine zurückgehende Zahl an Pflegekräften. Wenn die Entwicklung so
weitergeht, wird weniger Pflegepersonal mehr Pflegebedürftigen gegenüberstehen.
Schon heute ist es in vielen Regionen schwierig, einen ambulanten Pflegedienst
oder ausreichend Personal für die Pflegeeinrichtungen zu finden. Der
Pflegenotstand ist Realität.
Für eine würdige Pflege werden wir daher:
- die Tarifvertragsbindung in den Pflegeberufen stärken.
- die Akademisierung der Pflege sowie die entsprechende Ausgestaltung der
Universitäten und Hochschulen unterstützen.
- für eine bedarfsgerechte Personalbemessung in Pflegeeinrichtungen
eintreten.
- die praktische Ausbildung durch die Finanzierung zusätzlicher Mentor:innen
und Praxisanleiter:innen unterstützen.
- Pflegestützpunkte und Pflegenetzwerke ausbauen und die Pflege im Quartier
stärken.
- die tatsächliche Wahlfreiheit der zu Pflegenden und ihrer Angehörigen
bezüglich ihrer Wohn- und Lebensform fördern.
- das Wohn- und Teilhabegesetz des Landes novellieren, um die verschiedenen
Wohnformen im Alter rechtssicher zu definieren und insbesondere die
Heimaufsicht in ihrer Beratungsfunktion stärken.
- die Kurzzeitpflege stützen, um Heimeinweisungen nach Krankenhausaufenthalt
vorzubeugen.
- Alterswohngemeinschaften in kommunaler Hand fördern, um Einsamkeit
vorzubeugen.
- hospizliche Leistungen in stationären Pflegeinrichtungen voranbringen.